Erste Hilfe Lehrgang

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Erste Hilfe Leistungen können in allen Bereichen des täglichen Lebens erforderlich werden. In diesem Kurs lernen Sie, Notfallsituationen zu erkennen, die Gefahren einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Themen sind u. a. Bewusstseins-, Atem- und Kreislaufstörungen, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Wunden, Knochenbrüche, Verbrennungen und Vergiftungen.

 

Der Lehrgang erfüllt die Voraussetzungen für:

  • Den Erwerb aller Führerscheinklassen, insbesondere der Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E (alte Klasse 2) und für den Personenbeförderungsschein
  • Übungsleiter, Trainer usw.
  • Ersthelfer in Betrieben und Verwaltungen (Diese Ausbildung wird als „Betriebshelferausbildung“ bei den Berufsgenossenschaften anerkannt
  • Arzt- und Apothekenhelfer/innen

Seminardauer/-zeiten:

8 Doppelstunden

Tageslehrgänge finden in der Zeit von 8:30 bis 16:30 Uhr (2 mal) statt. Ansonsten werden die Termine individuell auf den Teilnehmerkreis abgestimmt.


Seminarort:
Deutsches Rotes Kreuz, Augustastr. 16-24, 67655 Kaiserslautern 

 

Seminargebühren: 36,00 €

Sind Sie Betriebshelfer, dann übernimmt Ihr Unfallversicherungsträger oder Ihre Berufsgenossenschaft die Kosten!

 

Seminartermine:

Seminartermine & Online-Anmeldung 

 

Anmeldung

Im Rahmen der Qualitätssicherung achten wir auch auf die Rahmenbedingungen eines Lehrgangs. Deswegen ist die Teilnehmerzahl pro Kurs begrenzt. Wir bitten Sie daher um kurze Voranmeldung.

 

Unsere Service-Leistung für Sie:

Ab einer Gruppengröße von 10 Teilnehmern führen wir unsere Lehrgänge auch gerne in Ihren Räumlichkeiten durch!

Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter der angegebenen Rufnummer.

 

*Wir sind ermächtigte Stelle gemäß BGV A1 "Grundsätze der Prävention" –  Anerkennungskennziffer 3.1019.

Im Rahmen der Qualitätssicherung unterzieht sich das DRK in Kaiserslautern regelmäßig einem „Ermächtigungsverfahren der Berufsgenossenschaften“ und wurde von der berufsgenossenschaftlichen Qualitätssicherungsstelle als „Stelle zur Aus- und Fortbildung in Erste Hilfe ermächtigt“ (gemäß § 26, Abs. 2 der UVV / BGV A 1). Die Kontrolle erfolgt im Abstand von zwei Jahren und wurde aktuell 01/2009 rezertifiziert.

Dieses Verfahren sichert neben der Sicherstellung der Qualität  des Lehrgangsangebotes den reibungslosen Ablauf zur Kostenerstattung mit den Berufsgenossenschaften.

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