Foto:Ende-AltJung-Berlin-QF/DRKBetreuung statt Entmündigung
Seit 1992 gibt es das neue Betreuungsgesetz. Es löste die bisherigen Pflegschaften und Vormundschaften ab. Nun kann niemand mehr entmündigt werden. Vielmehr bietet es die Möglichkeit, die Lebensqualität behinderter, seelisch kranker sowie alter Menschen zu verbessern. Rechte und Selbstbestimmung der Betroffenen wurden gestärkt.
Was diese Menschen im persönlichen und finanziellen Bereich nicht mehr alleine besorgen können, regeln und organisieren gesetzliche Betreuer und Betreuerinnen. Hilfe wird dort gewährt, wo sie ganz individuell gebraucht wird. Dabei kommt dem persönlichen Kontakt zu den hilfsbedürftigen Menschen große Bedeutung zu. Deshalb sollen Betreuungen ehrenamtlich geführt werden. Diese Arbeit verlangt von den Mitarbeiterinnen breit gefächerte Kenntnisse in pädagogischen, rechtlichen und medizinischen Bereichen.
Sprechen Sie uns an!
Alle Angebote des DRK-Betreuungsvereines richten sich an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Angehörige und jeden Interessierten und sind für jeden kostenlos.
Neben der Gewinnung, Beratung, Begleitung und Fortbildung der Ehrenamtlichen führen wir auch hauptamtliche Betreuungen. Wir beraten Sie zu allen Fragen und Möglichkeiten des Betreuungsrechts und informieren z.B. auch über die Möglichkeiten einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht.
Online-Grundkurs Rechtliche Betreuung der DRK-Betreuungsvereine in Rheinland-Pfalz
Eine Aufgabe für Sie ?
Eine Betreuerin, ein Betreuer regelt und organisiert z.B.
Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen stehen nicht allein, wir vom DRK-Betreuungsverein:
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!