Erste Hilfe im Betrieb
In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.

Ansprechpartner
Beatrix Seeger
DRK Akademie
b.seeger@kv-kls.drk.de
Tel: 0631 - 80093 182
Barbarossastraße 27
67655 Kaiserslautern

Die Zahl der so genannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
Informationen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Stelle oder im Internet unter folgendem Link: DGUV Fachbereich Erste Hilfe-Material
Im gewerblichen Bereich gibt es weitere umfangreiche Regelungen zur Ersten Hilfe. Diese stehen kostenfrei im Internet auf den Seiten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV) unter dem Link in jeweils aktueller Version zum Download bereit: DGUV Fachbereich Erste Hilfe. Unter anderem finden sich dort folgende Schriften:
- GUV R A1 wurde DGUV Vorschrift 1
- BGG 984 wurde DGUV Grundsatz 304-001
- GUV-I 5163 wurde DGUV Information 204-010
DRK AKADEMIE
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit zur Weiterbildung und beruflichen Qualifizierung!
Die Aus- und Fortbildungskurse zum betrieblichen Ersthelfer bietet Ihnen die DRK Akademie Kaiserslautern an:
Ausbildung in Erster Hilfe (Rotkreuzkurs)
Termine: siehe Erster Hilfe Ausbildung (Rotkreuzkurs)
Fortbildung in Erster Hilfe (Erste-Hilfe-Training)
Termine: siehe Erster Hilfe Fortbildung
Erste Hilfe für Lehrkräfte
Termine: siehe Erste Hilfe für Lehrkräfte
Erste Hilfe für Pflegekräfte
Termine: siehe Erste Hilfe für Pflegekräfte
Seminarort: Deutsches Rotes Kreuz, Barbarossastraße 27, 67655 Kaiserslautern oder inhouse in Ihrem Betrieb
Seminargebühren: Für Ersthelfer in Betrieben / Unternehmen übernimmt i. d. R. der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) die Lehrgangskosten. Wir sind von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als „Stelle für die die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ (3.1019) anerkannt.
Verbandkasten-Inhalte sind durch DIN-Normen geregelt.
Der Inhalt der Verbandkästen ist in verschiedenen Normen festgelegt. Die wichtigsten Normen sind:
- DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B (sog. KFZ- Verbandkasten), DIN 13167 Erste-Hilfe-Material für Krafträder
- DIN 13157 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C (sog. kleiner Betriebsverbandkasten)
- DIN 13169 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E (sog. großer Betriebsverbandkasten)