AdobeStock__jd-photodesign1.jpg Foto:AdobeStock©jd-photodesign
TestamentspendeBlut-Spende

Sie befinden sich hier:

  1. Mitwirken
  2. Helfen

Testamentspende

Ansprechpartner

Martina Bürger
Leitung Betreuungsverein 

m.buerger@kv-kls.drk.de
Tel: 0631 - 80093 141
Barbarossastraße 27
67655 Kaiserslautern

Mit einer Testamentsspende Menschen in Not helfen.

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Es berührt gleichermaßen materielle und immaterielle Fragen: Wer soll erhalten, was ich mir erarbeitet habe? Welche Ideale und Werte will ich über mein Leben hinaus weitergeben?

Warum ein Testament?
Manchmal denken wir über die Zeit nach, wenn wir einmal nicht mehr sein werden. Wie sieht die Welt dann aus? Was geschieht mit den Werten und Überzeugungen? Viele Menschen haben den Wunsch, in die Zukunft zu wirken und auch über ihr Leben hinaus Werte zu erhalten und Gutes zu unterstützen.

Ein Testament sorgt vor und gibt Ihnen die Gewissheit, dass beizeiten alles so geregelt ist, wie Sie es wünschen und Ihre Liebsten auf die beste Art und Weise abgesichert sind. Denn sonst wird Ihr Vermögen nach den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt – ohne Rücksicht auf Ihre besonderen Wünsche und Ziele.

Das Testament der Menschlichkeit:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch gemeinnützige Organisationen mit einem Nachlass oder Erbe zu beschenken. Auf diesem Weg helfen Sie, wichtige Arbeit für Menschen langfristig abzusichern.

Das DRK ist das Symbol für den selbstlosen Einsatz von Menschen für Menschen. Wenn Sie uns bei dieser wichtigen Arbeit unterstützen möchten, können Sie dies vor Ort mit Ihrem Testament tun. Nehmen Sie sich also die Zeit, einmal zu überlegen, auf wen Ihr persönlicher Besitz in der Zukunft übergehen und wem er zugute kommen soll.

Ganz in meinem Sinne

Das Testament ist einseitig getroffene Verfügung mit der Sie Ihren Letzten Willen festlegen. Ein privates Testament kann jede/r erstellen, der mindestens 16 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. Darin können auch Personen bedacht werden, die nicht gesetzliche Erben sind, oder die Verfügungsmöglichkeit der Erben über den Nachlass beschränken oder erweitern.

Das gesetzliche Erbe liegt im Erbfall kein Testament vor, wird das Erbe nach den gesetzlichen Regelungen verteilt: Sind Sie verheiratet und haben Kinder, erben Ihr Ehepartner und die Kinder gemeinschaftlich. Die Hälfte des Erbes erhält der Ehegatte, die andere Hälfte wird zwischen Ihren Kindern (auch nichtehelichen oder adoptierten) aufgeteilt. Sollte ein Kind verstorben sein, geht sein Erbteil auf dessen Nachkommen über. Ist die Ehe kinderlos geblieben, so erbt Ihr Ehegatte – Eltern, Geschwister, Neffen oder Nichten allerdings auch.

Der Pflichtteil - Ein Testament hat immer Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Ehegatten, Kinder und bei kinderlosen Ehen sogar Eltern des Erblassers haben grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil, den ihnen der Erblasser selbst durch eine ausdrückliche testamentarische Anordnung zu-meist nicht vorenthalten kann. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Schenkung - Bei einer Schenkung auf den Todesfall schenken Sie zum Beispiel einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation bereits zu Lebzeiten einen Geldbetrag oder einen Vermögensgegenstand. Wirksam wird diese Schenkung jedoch erst im Todesfall. Bei Bankkonten gibt es die Möglichkeit eines Vertrages zugunsten Dritter auf den Todesfall, der einer Unterschrift bei der Bank bedarf.

Was Sie beim Schreiben eines eigenhändigen Testament beachten müssen:

Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat rund um das Thema Testament zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

  • Testament mit eigener Hand niederschreiben. Mit dem Computer oder der Schreibmaschine geschriebene Testamente sind unwirksam. Ein jüngeres Testament hebt ein älteres auf.
  • Genau aufschreiben, wer Erbe sein soll. Stellen Sie auch klar, wer für den Fall des vorzeitigen Ablebens Ihres Erben an seine Stelle treten soll.
  • Benennen Sie die Vermächtnisnehmer unter Angabe der vermachten Vermögensteile.
  • Als Testamentsvollstrecker können Sie jede Person Ihres Vertrauens benennen. Denken Sie auch daran, die Vergütung zu regeln.
  • Testament mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Ort und Datum sollten ebenfalls nicht fehlen.